Wir die U+P Systemhaus GmbH freuen uns sehr über Ihre Entscheidung für eine Geschäftspartnerschaft. Unser gemeinsames Produkt ist Software, und zwar solche, die bereits offiziell auf der Hardware des Ersterwerbers lief, vollständig deinstalliert wurde und nun unter strenger Berücksichtigung aller Rechts – und Herstellervorgaben für den Verkauf zur Verfügung steht. Da Software durch den Einsatz nicht altert, sich verbraucht oder abnutzt, steht der volle Leistungsumfang des Originalprodukts zur Verfügung.
Wir die U+P Systemhaus GmbH haben eine auf Nachhaltigkeit und Seriosität zielende Geschäftsauffassung. Alle unsere angebotenen gebrauchten Softwareprodukte wurden von Lizenzspezialisten und Fachanwälten überprüft. Dies umfasst alle wirtschaftlichen und formaljuristischen Aspekte des Ankaufes, der De-Installation, der Rechteübertragung, des Verkaufs und der Re-Installation bei Ihnen im Unternehmen unter Berücksichtigung aller Herstellervorgaben. Als Kunde profitieren Sie von einem rechtsicheren Prozess und unserem umfassenden Wissen über die notwendigen Modalitäten. Sie erhalten von uns einen lückenlosen Nachweis in vollem Umfang.
Rechtslage und deren Erfüllung durch U+P Systemhaus
Sie erwerben beim Kauf von gebrauchter Software ein gesetzliches Nutzungsrecht, um damit bestimmungsgemäß zu verfahren. Mit jedem Kauf von Lizenzen erhalten Sie Nachweise über die Erfüllung aller rechtlich aufgeführten Vorgaben. Dazu gehören:
Lieferschein und Rechnung
Bestätigung des ordnungsgemäßen Kaufs durch den Ersterwerber
Softwarelizenzverträge der Ersterwerbers
Dokument “Rechtskonforme Übertragung der Nutzungsrechte und bestimmungsgemäße Nutzung”
Bestätigung der vollständigen Deinstallation sowie Unbrauchbarmachung durch den Ersterwerber
Installationsmedium