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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Alle von der U + P GmbH erbrachten Leistungen erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für den Vertrag gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die U + P GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Angebote der U + P GmbH sind freibleibend. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß sich die zugrunde gelegten Marktpreise bis zum Vertragsabschluß ändern. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind in den Preisen nicht enthalten.

 

3. In dem Fall, daß eine Ware nicht vorrätig ist, erfolgt die Lieferung nach Möglichkeit zu dem vereinbarten Liefertermin. Sollte diese Lieferzeit von der U + P GmbH nicht eingehalten werden können, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Sollte bis zum Ablauf der Nacherfüllungsfrist keine Lieferung durch die U + P GmbH erfolgen, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

4. Leistungs- und Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der U + P GmbH, wenn der Kunde Vollkaufmann ist. Eine Auslieferung der Ware kann gesondert vereinbart werden. Dabei gehen sämtliche Sendungen und die damit verbundene Kosten, einschließlich etwaiger Rücksendungen, zu Lasten des Käufers. Rücksendungen aufgrund eines begründeten Anspruchs aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht gehen zu Lasten der U + P GmbH.

 

5. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Verbindlichkeiten Eigentum der U + P GmbH. Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder das daran entstandene Anwartschaftsrecht an Dritte ist dem Käufer untersagt. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sind der U + P GmbH unverzügliche anzuzeigen. Relevante Unterlagen – im Falle einer Pfändung das Pfändungsprotokoll – sind der U + P GmbH unverzüglich in Kopie zu übersenden.

 

6. Ist der Käufer ein Unternehmer iSv. § 14 BGB, gilt bei mehreren Forderungen oder einer Forderung aus laufender Rechnung der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Etwaige Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt einverständlich an die U + P GmbH abgetreten.

 

7. Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, sofort fällig. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Für etwaige Ratenzahlungskäufe gelten die §§ 491 ff. BGB.

 

8. Gerät der Käufer gegenüber der U + P GmbH in Verzug, so ist die U + P GmbH berechtigt, weitere vereinbarte Lieferungen zurückzuhalten und von der vorherigen Ausgleichung der ausstehenden Beträge in angemessener Frist abhängig zu machen.

 

9. Der Käufer ist zur Aufrechnung nicht befugt, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB ist für Unternehmer iSv. § 14 BGB nur möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Für Verbraucher ist sie darüber hinaus auch möglich, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

10. Sollte unsere Ware trotz aller aufgewendeter Sorgfalt mangelbehaftet sein, sind wir zunächst berechtigt, gegenüber Unternehmen i.S.v.§ 14 BGB nach unserer Wahl und gegenüber Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB nach deren Wahl in Form der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) nachzuerfüllen. Wir sind gegenüber Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Diese Rechte stehen dem Kunden erst nach fehlgeschlagener oder unzumutbarer Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung in der Form der Nachbesserung ist dann fehlgeschlagen und der Kunde ist nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn bei Kunden, die Unternehmer i.S.v.§14 BGB sind, drei und bei Kunden, die Verbraucher i.S.v. §13 BGB sind, zwei Nachbesserungsversuche erfolglos bleiben, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Nacherfüllung in Form der Ersatzlieferung ist dann fehlgeschlagen, wenn die ersatzweise gelieferte Sache nicht mangelfrei ist und der erste Versuch zur Beseitigung des Mangels der ersatzweise gelieferten Sache erfolglos bleibt, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

 

11. Mängel, die nach einer Untersuchung nicht erkennbar sind, dürfen von Kunden, die Unternehmer iSv. § 14 BGB sind, gegen die U + P GmbH nur innerhalb eines Jahres ab Lieferung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, sofern das Gesetz gemäß § 479 BGB längere Fristen vorschreibt. Bei Handelsgeschäften gilt darüber hinaus § 377 HGB.

 

12. Ist der Käufer Unternehmer iSv. § 14 BGB, verjähren Ansprüche wegen Mängeln an neuer Ware nach einem Jahr. Ansprüche wegen Mängeln an gebrauchter Ware sind ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers, der Verbraucher iSv. § 13 BGB ist, verjähren hingegen bei Mängeln an neuer Ware nach zwei Jahren und an gebrauchter Ware mit Ablauf eines Jahres ab Lieferung.

 

13. Solche Schäden, die durch unsachgemäßen oder vertragswidrigen Umgang mit der Ware, z.B. bei Transport, Aufstellung, Anschluß, Bedienung oder Lagerung entstehen, begründen keinen Anspruch gegen die U + P GmbH.

 

14. Die Rückgabe ordnungsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen und kann im übrigen nur mit ausdrücklichem Einverständnis der U + P GmbH erfolgen. Im Falle der Rückgabe wird dem Käufer lediglich der Zeitwert der Ware abzüglich einer Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben.

 

15. In dem Fall, daß der Käufer die Abnahme der Ware entgültig verweigert oder nach vorheriger Fristsetzung die Ware nicht abgenommen hat, ist die U + P GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz iHv. 15% des Verkaufspreises zu verlangen. Die
Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes ist dadurch nicht ausgeschlossen, soweit ein solcher von der U + P GmbH nachgewiesen werden kann. Der Nachweis eines geringen Schadens obliegt dem Käufer.

 

16. Die U + P GmbH hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, mit Ausnahme von einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

 

17. Die Nichtigkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

 

18. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Vollkaufmann handelt, ist der Sitz der U + P GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Im übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

 

19. Die Europäische Komission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/